Art. 2 32005D0809BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/809/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0819BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/819/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0820BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/820/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0817BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/817/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/818/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0826BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/826/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .