Art. 2 32007D0818BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Montenegro über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/818/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0819BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/819/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0820BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/820/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0826BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2007/826/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32005D0809BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (2005/809/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 22 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .
Art. 2 32007D0839BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen (2007/839/EG)
Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 20 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifizierung vor .