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Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieser externen Rechnungsprüfer drei Jahre betragen und einmal verlängerbar sein sollte.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat der externen Rechnungsprüfer drei Jahre gelten soll und verlängert werden kann.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat der externen Rechnungsprüfer jährlich verlängert wird, jedoch fünf Jahre nicht überschreiten sollte.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat der externen Rechnungsprüfer jährlich verlängert wird, jedoch fünf Jahre nicht überschreiten sollte.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das bestehende Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen Zeitraum von einem Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung…
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen unbestimmten Zeitraum gelten, jedoch jedes Jahr bestätigt werden sollte.
Der EZB-Rat hat dem Rat empfohlen, die Bestellung eines neuen externen Rechnungsprüfers der Banca d'Italia, den diese nach ihren vergaberechtlichen Vorschriften…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.