Art. 4 32007D0126BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Strafjustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/126/JI)
Zur Verfolgung der in den Artikeln 2 und 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele werden im Rahmen des Programms entsprechend den im jährlichen…
Art. 1 Abs. 2 32005D0854BESCHLUSS Nr. 854/2005/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2005 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Förderung der sichereren Nutzung des Internet und neuer Online-Technologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele des Programms werden folgende Aktionen behandelt: Die Maßnahmen dieser Aktionen sind in Anhang I aufgeführt.…
Art. 1 Abs. 2 32008D1351BESCHLUSS Nr. 1351/2008/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien (Text von Bedeutung für den EWR)
Es werden die folgenden Aktionsbereiche festgelegt: Die Maßnahmen zu diesen Aktionsbereichen sind in Anhang I aufgeführt. Das Programm ist gemäß Anhang III…
Art. 4 32007D1149BESCHLUSS Nr. 1149/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007—2013
Zur Verfolgung der in den Artikeln 2 und 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele werden im Rahmen des Programms entsprechend den in den jährlichen…
Art. 4 32007D0252BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007 bis 2013 (2007/252/JI)
Zur Verfolgung der in den Artikeln 2 und 3 genannten allgemeinen und spezifischen Ziele werden im Rahmen des Programms Maßnahmen folgender Art unterstützt:
Art. 5 Abs. 3 31991L0676RICHTLINIE DES RATES vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (91/676/EWG)
In den Aktionsprogrammen werden berücksichtigt: