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Mit diesem Beschluss wird ein Gemeinschaftsprogramm festgelegt, mit dem eine sicherere Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien, insbesondere durch Kinder, gefördert sowie illegale Inhalte und schädliches Verhalten im Online-Umfeld bekämpft werden sollen. Das Programm erhält den Titel „Sicheres Internet“ (nachstehend „das Programm“).
Es werden die folgenden Aktionsbereiche festgelegt: Die Maßnahmen zu diesen Aktionsbereichen sind in Anhang I aufgeführt. Das Programm ist gemäß Anhang III durchzuführen.
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Bekämpfung illegaler Inhalte und Bekämpfung schädlichen Online-Verhaltens,
Förderung eines sichereren Online-Umfelds,
Aufbau einer Wissensbasis.
Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck „Kinder“ Personen im Alter von unter 18 Jahren, es sei denn, ihnen wird nach dem einschlägigen einzelstaatlichen Recht unter bestimmten Bedingungen volle Rechtsfähigkeit unter diesem Alter zuerkannt.
Im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung nach Absatz 1 verfolgt das Programm die folgenden spezifischen Ziele, die bestimmten Aktionsbereichen entsprechen:
Im Rahmen der allgemeinen Zielsetzung gemäß Absatz 1 verfolgt das Programm die folgenden spezifischen Ziele:
Mit dem Programm werden die folgenden spezifischen Ziele gefördert:
Mit dem Programm werden die folgenden spezifischen Ziele verfolgt:
Die Ziele des Programms werden im Rahmen der in Artikel 1 Absatz 2 bestimmten Aktionsbereiche verfolgt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.