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Ethylenoxid unterliegt der Richtlinie 79/117/EWG. Die Chemikalie wurde jedoch im Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 98/8/EG notifiziert, die einen Übergangszeitraum vorsieht, während dessen die Mitgliedstaaten, bis eine Entscheidung auf Gemeinschaftsebene vorliegt, das Inverkehrbringen für Verwendungen als Biozid nach innerstaatlichem Recht zulassen können. Dem wurde in einer Einfuhrentscheidung im Beschluss 2003/508/EG Rechnung getragen. Die Einfuhrentscheidung in diesem Beschluss sollte ersetzt werden, um die Lage in allen 25 Mitgliedstaaten widerzuspiegeln.
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ethylenoxid aufgrund der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das…
Methamidophos ist in das Gemeinschaftsprogramm zur Bewertung vorhandener Wirkstoffe im Rahmen der Richtlinie 91/414/EG einbezogen. In dieser Richtlinie ist ein…
Es ist daher zweckmäßig, die im Beschluss 2000/657/EG der Kommission vom 16. Oktober 2000 zum Erlass der Entscheidungen der Gemeinschaft gemäß der Verordnung…
Die Kriterien für die Identifizierung von persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen sowie von Stoffen, die in ähnlichem Maße Anlass zu Besorgnis…
Im Interesse der Kohärenz von Gemeinschaftsvorschriften sollten die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen mit den Maßnahmen im Rahmen der Richtlinie…
Die Chemikalien EDB (1,2-Dibromethan) und Dinoseb und seine Salze und Ester unterliegen der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.