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Die Kommission hat sich in ihrer Empfehlung 2003/556/EG vom 23. Juli 2003 mit Leitlinien für die Erarbeitung einzelstaatlicher Strategien und geeigneter Verfahren für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen für ein Konzept ausgesprochen, das es den Mitgliedstaaten überlässt, Betriebsführungsmaßnahmen für die Koexistenz zu erarbeiten und umzusetzen. Sie hat erklärt, dass sie hierzu beabsichtigt, den Austausch von Informationen über laufende und geplante Forschungsprojekte auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu vereinfachen.
Gemäß Artikel 26a der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetischer…
Die Kommission sammelt und koordiniert Informationen auf der Grundlage von Untersuchungen auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene, beobachtet die…
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollte die Kommission ein Forum einrichten, in dem die Mitgliedstaaten Informationen über wissenschaftliche Untersuchungen und…
Es wird eine Netzwerkgruppe, im Folgenden „die Gruppe“, für den Austausch und die Koordinierung von Informationen über wissenschaftliche Studien und beste…
Die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über einen Europäischen Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft und ökologisch…
Der folgende Artikel wird eingefügt: „Artikel 26a Maßnahmen zur Verhinderung des unbeabsichtigten Vorhandenseins von GVO (1) Die Mitgliedstaaten können die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.