Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bereich: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht. Rechtsgrundlage: Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich. Aufgaben: — Verschiedene Arten von Studien und andere Dienste, die den Hintergrund für die Entwicklung und Erstellung von Kommissionsvorschlägen bilden; — Ex-ante-Bewertungen/Folgenabschätzungen; — Interim und Ex-post-Bewertungen. Die Bewertung der Gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik (CAHP) 1995—2004 und möglicher Maßnahmen für die Zukunft (einschließlich eines Modells der Risikofinanzierung für Tierseuchen) wurde für 2005 als Priorität festgelegt. Vorgesehene Mittel für 2005: — 17 04 02 — Sonstige Veterinärmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes und der öffentlichen Gesundheit: 500 000 EUR, — 17 01 04 04 — Pilotstudie: Modell der Risikofinanzierung für Tierseuchen — Verwaltungsausgaben: 500 000 EUR. Haushalt: max. 1 000 000 EUR für das erste Jahr des Rahmenvertrags. Anzahl der vorgesehenen spezifischen Maßnahmen: Etwa sechs. Alle Maßnahmen unterliegen den gemeinsamen Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe: In diesem Fall Anwendung des bestehenden Rahmenvertrags.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.