Erwägungsgrund 2 32005D0781BESCHLUSS DES RATES vom 6. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (2005/781/EG)
Das am 3. Dezember 2002 paraphierte Abkommen wurde vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses am 19. Januar 2004 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 2 32005D0492BESCHLUSS DES RATES vom 31. Januar 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten (2005/492/EG)
Das am 4. März 2004 paraphierte Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 2 32005D0244BESCHLUSS DES RATES vom 3. März 2005 über den Abschluss eines Marktzugangsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam (2005/244/EG)
Das Abkommen wurde am 3. Dezember 2004 paraphiert.
Erwägungsgrund 2 32004D0849Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32004D0860BESCHLUSS DES RATES vom 25. Oktober 2004 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (2004/860/EG)
Das am 25. Juni 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 2 32005D0517BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2004 über die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Albanien über die allgemeinen Grundsätze der Teilnahme der Republik Albanien an Programmen der Gemeinschaft (2005/517/EG)
Das am 2. September 2004 paraphierte Abkommen sollte vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses unterzeichnet werden —