Erwägungsgrund 4 32005D0512
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen unbestimmten Zeitraum gelten, jedoch jedes Jahr bestätigt werden sollte.
Der EZB-Rat hat empfohlen, dass das Mandat dieses externen Rechnungsprüfers für einen unbestimmten Zeitraum gelten, jedoch jedes Jahr bestätigt werden sollte.