Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme Bosniens und Herzegowinas an jedem einzelnen Programm, insbesondere der zu leistende Finanzbeitrag, sollten von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die im Namen der Gemeinschaft handelt, und mit Bosnien und Herzegowina einvernehmlich festgelegt werden —
Die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme Serbiens und Montenegros an jedem einzelnen Programm, insbesondere der zu leistende Finanzbeitrag, sollten von…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft die spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Bosniens und Herzegowinas an jedem…
Die spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Kroatiens an jedem einzelnen Programm, insbesondere der zu leistende Finanzbeitrag, sollten…
Die spezifischen Bedingungen für die Teilnahme Albaniens an jedem einzelnen Programm, insbesondere der zu leistende Finanzbeitrag, sollten von der Kommission…
Die Kommission ist ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft die spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme Serbiens und Montenegros an einem…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Gemeinschaft die spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme der Republik Kroatien an jedem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.