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Die Unterzeichnung des Abkommens zur Änderung des Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000, zusammen mit den der Schlussakte beigefügten einseitig oder gemeinsam mit anderen Vertragsparteien abgegebenen Erklärungen der Gemeinschaft wird — vorbehaltlich des Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens und der Schlussakte ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Abkommen zur Änderung des am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommens zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im…
Mit Beschluss vom 27. April 2004 ermächtigte der Rat die Kommission, Verhandlungen mit den AKP-Staaten zur Änderung des Partnerschaftsabkommen zwischen den…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 20. Oktober 2004 und vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Abkommen am 26. Oktober 2004 im…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 26. Oktober 2004 und vorbehaltlich des Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Abkommen am 26. Oktober 2004 im Namen…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 25./26. Oktober 2004 und vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt wurde das Abkommen am 15. November 2004…
Mit Beschluss des Rates vom 28. November 2005 wurde das Abkommen vorbehaltlich seines etwaigen späteren Abschlusses am 1. Dezember 2005 im Namen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.