Erwägungsgrund 1 32005D0607
Mit der Entscheidung 2004/292/EG der Kommission vom 30. März 2004 zur Einführung des integrierten Traces-Systems wurde die Beteiligung der Mitgliedstaaten an dem System ab 31. Dezember 2004 verbindlich vorgeschrieben. Es müssen Ausgaben für die aufgrund der Weiterentwicklung des einschlägigen Veterinärrechts erforderliche Aktualisierung des Systems vorgesehen werden. Um den technischen Erfordernissen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Stabilität des Produktionsumfelds von Traces sowie den Sicherheitserfordernissen zu genügen, muss entsprechendes IT-Material angeschafft und eigens für dieses System ein Überwachungs- und Wartungsteam eingesetzt werden. Für die tägliche Arbeit mit dem System ist zudem eine angemessene logistische Unterstützung erforderlich.