Erwägungsgrund 3 32006D0444BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zu Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung mechanischer Verbindungsteile von Fahrzeugkombinationen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/444/EG)
Angesichts der danach vorgenommen Änderungen sollte die Regelung Nr. 55 in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert…
Erwägungsgrund 3 32009D0433BESCHLUSS DES RATES vom 5. Mai 2009 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Nutzfahrzeuge hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrückwand (2009/433/EG)
Die Regelung Nr. 61 sollte in das Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen und somit in das geltende Gemeinschaftsrecht eingefügt werden —
Erwägungsgrund 2 32006D0874BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zur Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/874/EG)
Die Kommission ist daher der Ansicht, dass die Regelung Nr. 107 in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert werden…
Erwägungsgrund 3 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Dieser Regelungsentwurf sollte in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen werden —
Art. 2 32006D0444BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zu Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung mechanischer Verbindungsteile von Fahrzeugkombinationen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/444/EG)
Die Regelung Nr. 55 wird in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert.
Art. 2 32005D0614Die Regelung Nr. 94 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes der…