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Die Kommission hat am 29. Januar 2003 vom Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und vom Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) Informationen über angebliche systematische und schwerwiegende Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit im Sinne der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98 in Belarus erhalten.
Die belarussischen Behörden wurden in die Untersuchung einbezogen. Die schriftlichen und mündlichen Erklärungen, die von der Kommission im Verlauf der…
Die vorliegenden Informationen bieten somit hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass es sich um schwerwiegende und systematische Verstöße handelt und dass die…
Die Kommission wird daher die Lage der Arbeitnehmerrechte in Belarus während eines Zeitraums von sechs Monaten überwachen und beurteilen. Sie beabsichtigt,…
Anhang I enthält eine Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die vom Rat nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des…
Mit Schreiben vom 10. Dezember 2003 teilte Belgien der Kommission die beabsichtigten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit.
die Republik Belarus, ihre Regierung, ihre öffentlichen Stellen, Unternehmen und Agenturen, oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.