Art. 4 32006D0448BESCHLUSS 2006/448/GASP DES RATES vom 7. Juni 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32005D0765BESCHLUSS 2005/765/GASP DES RATES vom 3. Oktober 2005 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32006D0313BESCHLUSS DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung (2006/313/GASP)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32005D0481BESCHLUSS 2005/481/GASP DES RATES vom 13. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 4 32006D0666BESCHLUSS 2006/666/GASP DES RATES vom 15. September 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32005D0495BESCHLUSS 2005/495/GASP DES RATES vom 13. Juni 2005 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine zur Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Ukraine an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.