Erwägungsgrund 3 32006D0450
Der Beschluss 2005/16/EG zur Änderung des Beschlusses 2003/631/EG sieht die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Maßnahmen bis zum 30. Juni 2006 vor.
Der Beschluss 2005/16/EG zur Änderung des Beschlusses 2003/631/EG sieht die Verlängerung der Geltungsdauer dieser Maßnahmen bis zum 30. Juni 2006 vor.