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Nachdem der Rat den Generalsekretär/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, der den Vorsitz unterstützt, am 24. Januar 2005 ermächtigt hatte, im Namen des Vorsitzes Verhandlungen aufzunehmen, hat der Generalsekretär/Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ein Abkommen mit der Regierung der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit von EUPOL Kinshasa ausgehandelt.
Der den Vorsitz unterstützende Generalsekretär/Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hat, nachdem er vom Rat am 28. Juni 2004…
Im Anschluss an den Beschluss des Rates vom 3. Oktober 2005, mit dem der Vorsitz, der erforderlichenfalls vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt werden…
Entsprechend der Ermächtigung des Rates vom 13. September 2004 hat der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wurde, ein Abkommen in Form…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik Kongo über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Polizeimission der Europäischen…
Nachdem er vom Rat am 23. Mai 2005 gemäß Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union hierzu ermächtigt worden war, hat der Vorsitz, unterstützt vom…
Nachdem er vom Rat am 18. September 2007 gemäß Artikel 24 des Vertrags über die Europäische Union hierzu ermächtigt worden war, hat der Vorsitz, unterstützt vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.