Entscheidung der Kommission vom 7. Mai 2004 über die staatliche Beihilfe Nr. C 44/2003 (ex NN 158/2001), die Österreich zugunsten der Bank Burgenland AG gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1625) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR) (2005/691/EG)
Diese Entscheidung ist an die Republik Österreich gerichtet.
Art. 2 32005D0691
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