Erwägungsgrund 4 32005D0696
Nach der der Schlussakte zum Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung Nr. 13 sind Bestimmungen über die Überprüfung von Entscheidungen des Gerichts erster Instanz über Entscheidungen der gerichtlichen Kammern und von Entscheidungen des Gerichts erster Instanz in Vorabentscheidungssachen zu erlassen, in denen Folgendes geregelt wird:„—die Rolle der Parteien in dem Verfahren vor dem Gerichtshof im Hinblick auf die Wahrung ihrer Rechte;—die Wirkung des Überprüfungsverfahrens auf die Vollstreckbarkeit der Entscheidung des Gerichts erster Instanz;—die Wirkung der Entscheidung des Gerichtshofs auf die Streitigkeit zwischen den Parteien“—