Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments für die Rehabilitations- und Wiederaufbauhilfe für die vom Tsunami betroffenen Länder gemäß Nummer 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 (2005/707/EG)
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32005D0707
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