Erwägungsgrund 3 32005D0714
Der Rat hat gemäß Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und strategische Führung der militärischen Operation der EU auszuüben.
Der Rat hat gemäß Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die politische und strategische Führung der militärischen Operation der EU auszuüben.