Erwägungsgrund 2 32005D0806
Hinsichtlich der zivilen Komponente sollte der Rat dementsprechend über den als Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Fortsetzung der Unterstützungsaktion entscheiden.
Hinsichtlich der zivilen Komponente sollte der Rat dementsprechend über den als Bezugsrahmen dienenden Betrag für die Fortsetzung der Unterstützungsaktion entscheiden.