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Die im Rahmen des Gemeinsamen Übereinkommens bestehenden Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, werden durch den Beitritt der Gemeinschaft nicht berührt —
Einseitige Erklärung der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Beitrittsurkunde „Die Gemeinschaft ist in ihren in der Erklärung gemäß Artikel 27…
Die Änderungen berühren weder die geltenden nationalen Bestimmungen, insbesondere was die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden und…
Diese Verordnung lässt die Vorschriften über die Haftung aufgrund — internationaler Übereinkommen, deren Vertragspartei die Mitgliedstaaten und/oder die…
Die Zuständigkeit der Gemeinschaft, internationale Übereinkommen oder Verträge abzuschließen oder ihnen beizutreten, ist nicht nur ausdrücklich im Vertrag…
Die in Absatz 1 genannten Übereinkünfte und Vereinbarungen dürfen die Beziehungen zu Mitgliedstaaten, die nicht Vertragspartei dieser Übereinkünfte und…
Sowohl die Gemeinschaft als auch ihre Mitgliedstaaten sind in den unter das Übereinkommen fallenden Bereichen zuständig. Daher ist es wünschenswert, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.