Gesetze
Gesetz wird geladen …
1. AKTION 1: KAMPF GEGEN ILLEGALE INHALTE Die Meldestellen nehmen Meldungen von Bürgern über illegale Inhalte entgegen. Sie leiten die Meldungen an die entsprechende Stelle (Internetanbieter, Polizei oder eine andere Meldestelle) weiter, so dass diese Maßnahmen ergreifen kann. Nicht staatliche Meldestellen ergänzen die Meldestellen der Polizei, sofern es solche gibt. Ihre Aufgabe unterscheidet sich von der der Strafverfolgungsbehörden, da sie keine Straftaten ermitteln oder Täter festnehmen oder verfolgen. Sie können Fachzentren darstellen, die Internetanbieter darüber beraten, welche Inhalte illegal sein könnten. Das bestehende Meldestellennetz ist einzigartig und wäre ohne Zuschüsse der Gemeinschaft nicht zustande gekommen. Wie in dem Bewertungsbericht des Aktionsplans „Sichereres Internet“ 2002 hervorgehoben wurde, hat das Netz die Zahl seiner Mitglieder sehr erfolgreich erweitern können und besitzt internationale Ausdehnung. Damit die Meldestellen ihr Potenzial voll entfalten können, müssen sie überall in Europa vertreten sein, gut zusammenarbeiten und ihre Wirksamkeit durch den Austausch von Informationen, empfehlenswerten Verfahren und Erfahrungen erhöhen. Die Gemeinschaftszuschüsse sollten auch dazu verwendet werden, die Meldestellen in der Öffentlichkeit bekannt und dadurch wirksamer zu machen. Nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen werden Meldestellen bezuschusst, die als Netzknoten fungieren und mit den anderen Netzknoten innerhalb des europäischen Meldestellennetzes zusammenarbeiten sollen. Falls erforderlich, könnten Stellen für telefonische Meldungen gefördert werden, bei denen Kinder ihre Anliegen in Bezug auf illegale und schädliche Inhalte im Internet mitteilen könnten. Zur Bewertung der Wirksamkeit der Meldestellen sollten mehrere Indikatoren berücksichtigt werden. Qualitative und quantitative Daten sollten gesammelt werden über die Einrichtung und den Betrieb von Meldestellen, die Zahl der nationalen Netzknoten, die geografische Verteilung in den Mitgliedstaaten, die Zahl der eingegangenen Meldungen, die Zahl und das Erfahrungsniveau der Mitarbeiter der Meldestellen, die für weitere Maßnahmen an die Behörden und Internetanbieter weitergeleiteten Meldungen und, soweit vorhanden, die infolgedessen ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Zahl und die Art der von den Internetanbietern aufgrund der von den Meldestellen bereitgestellten Informationen entfernten Webseiten. Diese Daten sollten, wenn möglich, veröffentlicht und den zuständigen Behörden übermittelt werden. Damit das Programm seine Wirkung entfaltet, sind Meldestellen in allen Mitgliedstaaten und Bewerberländern einzurichten, in denen es noch keine gibt. Diese neuen Meldestellen müssen rasch und wirksam in das bestehende europäische Meldestellennetz eingebunden werden. Es müssen Anreize geschaffen werden, um die Einrichtung von Meldestellen zu beschleunigen. Es sollten Verbindungen zwischen diesem Netz und Meldestellen in Drittländern (insbesondere in anderen europäischen Ländern, in denen illegale Inhalte beherbergt und erzeugt werden) gefördert werden, so dass gemeinsame Konzepte entwickelt und Know-how sowie empfehlenswerte Verfahren übertragen werden können. Im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften sind die Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen nicht staatlichen Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden — soweit angemessen und erforderlich — weiter zu verbessern, was beispielsweise die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes für derartige Meldestellen einschließen kann. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, die Mitarbeiter der Meldestellen rechtlich und technisch zu schulen. Die aktive Mitarbeit der Meldestellen im Netz und an den grenzüberschreitenden Aktivitäten wird Pflicht. Die Meldestellen sollten in die Initiativen der Mitgliedstaaten eingebunden sein, auf nationaler Ebene unterstützt werden und wirtschaftlich tragfähig sein, damit ihr Betrieb über die Laufzeit dieses Programms hinaus gewährleistet ist. Die Zuschüsse sind für nicht staatliche Meldestellen bestimmt und werden daher nicht für Meldestellen der Polizei bereitgestellt. Die Meldestellen werden den Nutzern deutlich machen, worin sich ihre Tätigkeiten von denen der Behörden unterscheiden, und sie auf andere Möglichkeiten zur Meldung illegaler Inhalte hinweisen. Um mit den vorhandenen Mitteln die größtmögliche Wirkung und Wirksamkeit zu erzielen, muss das Meldestellennetz so effizient wie möglich arbeiten. Dies kann am besten erreicht werden, indem ein Koordinierungszentrum für das Netz eingerichtet wird, das Vereinbarungen zwischen den Meldestellen zur Entwicklung europäischer Leitlinien, Arbeitsmethoden und Verfahren unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften, die für die einzelnen Meldestellen gelten, erleichtert. Das Koordinierungszentrum hat folgende Aufgaben: — Förderung des Netzes als Ganzes, damit es europaweit wahrgenommen wird und die Öffentlichkeit in der gesamten Europäischen Union dafür verstärkt sensibilisiert wird, beispielsweise durch Bereitstellung einer einheitlichen Bezeichnung und Anlaufstelle, die einen direkten Zugang zu den jeweiligen nationalen Ansprechpartnern bietet, — Kontaktaufnahme zu den geeigneten Stellen, damit das Netz in allen Mitgliedstaaten und Bewerberländern vertreten sein wird, — Verbesserung der funktionellen Wirksamkeit des Netzes, — Aufstellung von Leitlinien für empfehlenswerte Verfahren und deren Anpassung an neue Technologien, — Organisation eines regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen den Meldestellen, — Bereitstellung der Sachkenntnis für die Beratung und Unterstützung beim Aufbau neuer Meldestellen, vor allem in Bewerberländern, — Pflege der Verbindungen zu Meldestellen in Drittländern, — Aufrechterhaltung einer engen Arbeitsbeziehung mit dem Koordinierungszentrum für die Sensibilisierung (siehe nachstehenden Abschnitt 4), um das Zusammenspiel und die Wirksamkeit der Maßnahmen des Gesamtprogramms sicherzustellen und die Öffentlichkeit für die Meldestellen verstärkt zu sensibilisieren, — Beteiligung am Forum „Sichereres Internet“ sowie anderen einschlägigen Veranstaltungen und Koordinierung der Beiträge bzw. Reaktionen der Meldestellen, Das Koordinierungszentrum überwacht die Wirksamkeit der Meldestellen und sammelt genaue und aussagekräftige Statistiken über ihren Betrieb (Zahl und Art der eingegangenen Meldungen, getroffene Maßnahmen und Ergebnisse usw.). Diese Statistiken sollten zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sein. Das Meldestellennetz sollte für die Behandlung und den Austausch von Meldungen über die wichtigsten Arten illegaler Inhalte — über Kinderpornografie hinaus — sorgen. Für die Behandlung anderer Themen, wie rassistische Inhalte, könnten andere Verfahren und anderes Know-how erforderlich sein; daran könnten Zentren anderer Art beteiligt sein, die sich mit diesen Themen befassen. Wegen der beschränkten Finanz- und Verwaltungsmittel des Programms würden nicht zwangsläufig alle solche Zentren bezuschusst; die Zuschüsse müssten eventuell auf die Stärkung der Rolle der einschlägigen Koordinierungszentren konzentriert werden. 2. AKTION 2: BEKÄMPFUNG UNERWÜNSCHTER UND SCHÄDLICHER INHALTE Neben Maßnahmen zum Kampf gegen illegale Inhalte an der Quelle benötigen die Nutzer — also die verantwortlichen Erwachsenen im Falle von Minderjährigen — möglicherweise technische Hilfsmittel. Der Zugang zu diesen Hilfsmitteln kann gefördert werden, um die Nutzer in die Lage zu versetzen, selbst entscheiden zu können, wie sie mit unerwünschten und schädlichen Inhalten umgehen wollen (Nutzer-Emanzipierung). Eine weitere Finanzierung sollte für die Verbesserung der Informationen über die Leistungsfähigkeit und die Wirksamkeit von Filterprogrammen und -diensten bereitgestellt werden, damit der Nutzer eine sachkundige Auswahl treffen kann. Nutzerorganisationen und wissenschaftliche Forschungsinstitute können bei diesen Bestrebungen wertvolle Partner sein. Bewertungssysteme und Qualitätskennzeichen können es den Nutzern in Verbindung mit Filtertechnologien ermöglichen, auszuwählen, welche Inhalte sie erhalten möchten, und den Eltern und Erziehern in Europa die notwendigen Informationen an die Hand geben, damit sie Entscheidungen im Einklang mit ihren kulturellen und sprachlichen Werten treffen können. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse früherer Projekte könnten Projekte bezuschusst werden, die auf die Anpassung von Bewertungssystemen und Qualitätskennzeichen an die Konvergenz von Telekommunikation, audiovisuellen Medien und der Informationstechnologie abzielen, sowie Selbstregulierungsinitiativen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit der Eigenkennzeichnung und Dienste zur Überprüfung solcher selbst angebrachten Kennzeichen. Auch könnten weitere Anstrengungen nötig werden, um die Einführung von Bewertungssystemen und Qualitätskennzeichen durch die Inhalteanbieter anzuregen. Es wäre wünschenswert, zu versuchen, die sichere Nutzung durch Kinder schon bei der Entwicklung neuer Technologien zu berücksichtigen, statt sich um die Milderung etwaiger Folgen der neuen Technologien zu bemühen, nachdem sie konzipiert worden sind. Das Kriterium der Sicherheit der Endnutzer muss in die technischen und kommerziellen Erwägungen einbezogen werden. Dies könnte unter anderem durch die Förderung des Meinungsaustauschs zwischen Kinderfürsorgern und technischen Experten geschehen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nicht jedes für den Onlinebereich entwickelte Produkt für die Nutzung durch Kinder bestimmt ist. Daher werden im Rahmen des Programms Zuschüsse für technische Maßnahmen entsprechend den Bedürfnissen der Nutzer bereitgestellt, die es ihnen ermöglichen, den Eingang unerwünschter und schädlicher Inhalte zu begrenzen und eingehende unerwünschte Spam entsprechend zu behandeln. Finanziert werden etwa — die Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Filtertechnologien und Unterrichtung der Öffentlichkeit darüber in einer klaren und einfachen Form, die einen Vergleich erleichtert, — die Erleichterung und Koordinierung des Austauschs von Informationen und empfehlenswerten Verfahren über die wirksame Bekämpfung von unerwünschten und schädlichen Inhalten, — die Anregung der Einführung von Inhaltsbewertungen und Qualitätskennzeichen für Webseiten durch die Inhalteanbieter und die Anpassung von Inhaltsbewertungen und Qualitätskennzeichen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit derselben Inhalte über verschiedene Lieferkanäle (Konvergenz), — falls erforderlich, Beiträge zur Zugänglichkeit von Filtertechnologien, insbesondere in Sprachen, die vom Markt nicht angemessen abgedeckt werden. Die verwendeten Technologien sollten — wo angezeigt — das Recht auf Privatsphäre gemäß den Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG schützen. Die Anwendung technologischer Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre wird angeregt. Bei den Tätigkeiten im Rahmen dieser Aktion werden die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssystem in vollem Umfang berücksichtigt. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt in enger Koordinierung mit den Maßnahmen zur Förderung eines sichereren Umfelds (Maßnahme der Selbstregulierung) und zur Sensibilisierung (Unterrichtung der Öffentlichkeit über Mittel zur Bekämpfung unerwünschter und schädlicher Inhalte). 3. AKTION 3: FÖRDERUNG EINES SICHEREREN UMFELDS Ein vollständig funktionierendes System der Selbstregulierung ist eine entscheidende Voraussetzung für die Einschränkung der Flut unerwünschter, schädlicher und illegaler Inhalte. Die Selbstregulierung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: Konsultierung und angemessene Vertretung der betroffenen Parteien; Verhaltenskodizes; nationale Gremien zur Erleichterung der gemeinschaftsweiten Zusammenarbeit und zur nationalen Bewertung der Selbstregulierungssysteme . In der Gemeinschaft muss in diesem Bereich weitergearbeitet werden, um die europäischen Unternehmen auf dem Gebiet des Internet und neuer Online-Technologien zur Anwendung von Verhaltenskodizes anzuregen. Das 2004 im Rahmen des Aktionsplans zur sichereren Nutzung des Internet eingerichtete Forum „Sichereres Internet“ wird ein Diskussionsforum für Vertreter aus der Industrie, von Strafverfolgungsbehörden, politische Entscheidungsträger und Nutzerorganisationen (z. B. Eltern- oder Lehrerverbände, Kinderschutzgruppen, Verbraucherschutzverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen für digitale Rechte) sein. Es wird nationalen Mitregulierungs- und Selbstregulierungsgremien eine Plattform für den Erfahrungsaustausch bieten; dort wird auch darüber diskutiert werden können, wie die Industrie zum Kampf gegen illegale Inhalte beitragen kann. Das Forum wird einen Treffpunkt für Diskussionen auf Expertenebene und eine Plattform zur gegenseitigen Abstimmung bieten und Schlussfolgerungen, Empfehlungen, Leitlinien usw. an die einschlägigen nationalen und europäischen Kanäle leiten. Das Forum wird sich mit allen Aktionen befassen, die Diskussion fördern und das Vorgehen gegen illegale, unerwünschte und schädliche Inhalte erleichtern. Mit seinen Plenarsitzungen und, falls erforderlich, themenbezogenen Arbeitsgruppen mit klaren Zielsetzungen und Fristen wird es als Treffpunkt für die Beteiligten aus allen Bereichen dienen: einschließlich staatliche Stellen und Programme, Normungsgremien, Privatwirtschaft, Dienststellen der Kommission und Nutzerorganisationen (z. B. Eltern- oder Lehrerverbände, Kinderschutzgruppen, Verbraucherschutzverbände sowie Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen für digitale Rechte). Das Forum wird allen, die auf nationaler und europäischer Ebene, vor allem in den Programmen und Initiativen der Mitgliedstaaten, aktiv sind, Gelegenheit zum Meinungs-, Informations- und Erfahrungsaustausch geben. Gegebenenfalls sollte das Forum „Sichereres Internet“ mit wichtigen Organisationen, die in verwandten Bereichen wie beispielsweise Netz- und Informationssicherheit tätig sind, Informationen austauschen und zusammenarbeiten. Mit dem Forum „Sichereres Internet“ werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: 1. Förderung der Vernetzung der entsprechenden Strukturen in den Mitgliedstaaten und Ausbau der Zusammenarbeit mit Selbstregulierungsgremien außerhalb Europas; 2. Förderung der Konsensfindung und Selbstregulierung bei der qualitativen Bewertung von Internetauftritten, der medienübergreifenden Inhaltsbewertung sowie bei der Bewertung und bei Filterungstechniken und deren Ausweitung auf neue Inhaltsformen wie Online-Spiele und neue Zugangsformen wie Mobiltelefone; 3. Anregung der Diensteanbieter zur Ausarbeitung von Verhaltenkodizes zu Fragen wie dem transparenten und gewissenhaften Umgang mit Verfahren zur Meldung und Entfernung von Inhalten („Notice and Take down“-Verfahren) sowie die Unterrichtung der Nutzer über die sicherere Nutzung des Internet und das Bestehen von Stellen zur Meldung illegaler Inhalte; 4. Förderung der Erforschung der Wirksamkeit von Bewertungsprojekten und Filtertechnologien. Nutzerorganisationen und wissenschaftliche Forschungsinstitute können bei diesen Bestrebungen wertvolle Partner sein. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der im Rahmen des Programms mitfinanzierten laufenden und abgeschlossenen Projekte werden dabei berücksichtigt. Das Forum wird als offene Plattform dazu beitragen, das Problembewusstsein und die Einbeziehung der Bewerberländer und anderer Drittländer zu verbessern, und damit als internationale Arena für die Lösung eines globalen Problems dienen. Dadurch sorgt das Forum dafür, dass wichtige Verbände wie Nutzerorganisationen (z. B. Eltern- oder Lehrerverbände, Kinderschutzgruppen, Verbraucherschutzverbände, Bürgerrechtsorganisationen und Organisationen für digitale Rechte), Wirtschaftszweige und öffentliche Stellen die in der Gemeinschaft und international ergriffenen Initiativen zur Förderung der sichereren Nutzung kennen, dazu konsultiert werden und dazu beitragen. Die Mitarbeit im Forum „Sichereres Internet“ steht allen Interessenten außerhalb der Gemeinschaft und aus den Bewerberländern offen. Die internationale Zusammenarbeit wird ferner durch einen mit dem Forum verbundenen runden Tisch gefördert, durch den ein regelmäßiger Dialog über empfehlenswerte Verfahren, Verhaltenskodizes, Selbstregulierung und Qualitätsbewertung angekurbelt werden soll. Die Kommission wird dafür sorgen, dass Synergien mit verwandten Foren und ähnlichen Initiativen vollständig genutzt werden. Für ein Sekretariat zur Unterstützung der Arbeit des Forums „Sichereres Internet“ mit Fachleuten, deren Aufgabe darin besteht, die Untersuchungsgegenstände vorzuschlagen, die Arbeitsunterlagen vorzubereiten, die Diskussionen zu leiten und die Schlussfolgerungen niederzulegen, kann eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht werden. Weiter könnten etwa auch Selbstregulierungsprojekte zur Ausarbeitung grenzüberschreitender Verhaltenskodizes Gemeinschaftszuschüsse erhalten. Beratung und Hilfeleistung können gewährt werden, um die Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene durch die Vernetzung der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten und Bewerberländern und durch die systematische Überprüfung und Berichterstattung in Bezug auf rechtliche und regulatorische Fragen zu gewährleisten, um die Erarbeitung von Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren für die Selbstregulierung voranzutreiben, um Ländern, die Selbstregulierungsgremien einrichten wollen, praktische Unterstützung zu gewähren und um die Zusammenarbeit mit Selbstregulierungsgremien außerhalb Europas auszubauen. 4. AKTION 4: SENSIBILISIERUNG Sensibilisierungsmaßnahmen sollten mehrere Kategorien illegaler, unerwünschter und schädlicher Inhalte (darunter etwa Inhalte, die als für Kinder ungeeignet gelten, rassistische und fremdenfeindliche Inhalte) ansprechen und gegebenenfalls damit verbundenen Fragen des Verbraucher- und Datenschutzes sowie der Informations- und Netzsicherheit (Viren/Spam) Rechnung tragen. Sie sollten sowohl Inhalten gelten, die über das Internet verbreitet werden, als auch neuen Formen der interaktiven Information und Kommunikation aufgrund der raschen Ausbreitung des Internet und des Mobilfunks (z. B. Peer-to-Peer-Dienste, Breitband-Video, Sofortnachrichten, Chat-Räume usw.). Damit die beabsichtigten Zielgruppen erreicht werden, wird die Kommission weitere Schritte unternehmen, um kostengünstige Mittel der Informationsverbreitung an ein breites Nutzerspektrum zu fördern, insbesondere durch Einrichtungen, von denen eine Multiplikatorwirkung ausgeht, und durch elektronische Verbreitungskanäle. Die Kommission könnte insbesondere die Nutzung von Massenmedien und die Verteilung von Informationsmaterial an Schulen und Internetcafes erwägen. Das Programm wird geeignete Gremien unterstützen, die nach einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt werden, um in allen Mitgliedstaaten und Bewerberländern als Sensibilisierungszentren zu dienen, und die in enger Zusammenarbeit mit allen wichtigen Akteuren auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Sensibilisierungsmaßnahmen und -programme durchführen werden. Für den europäischen Zusatznutzen wird ein Koordinierungszentrum sorgen, das eng mit den anderen Zentren zusammenarbeiten wird, um einen Austausch empfehlenswerter Verfahren sicherzustellen. Einrichtungen, die als Sensibilisierungszentrum tätig werden wollen, müssen nachweisen, dass sie von den nationalen Behörden nachdrücklich unterstützt werden. Sie müssen einen klaren Auftrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die sicherere Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien oder zur Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz haben und über die dazu erforderlichen finanziellen Mittel verfügen. Die Sensibilisierungszentren haben folgende Aufgaben: — Ausarbeitung einer in sich geschlossenen, durchschlagenden und gezielten Sensibilisierungskampagne über die dafür am besten geeigneten Medien unter Beachtung der empfehlenswerten Verfahren und Erfahrungen aus anderen Ländern; — Aufbau und Pflege von Partnerschaften (formell und informell) mit den Hauptbeteiligten (Behörden, Presse und Medien, Verbände der Internetanbieter, Nutzerorganisationen, Bildungsvertreter) und den in ihren Ländern laufenden Maßnahmen mit Bezug auf die sicherere Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien; — Förderung von Dialog und Informationsaustausch, insbesondere zwischen den Bildungsvertretern und Vertretern des Technologiebereichs; — gegebenenfalls Zusammenarbeit bei Aktivitäten in Bereichen im Zusammenhang mit diesem Programm, wie etwa im Bereich der Medien- und Informationskompetenz oder des Verbraucherschutzes; — Unterrichtung der Nutzer über europäische Filterprogramme und -dienste und über Meldestellen und Selbstregulierungssysteme; — aktive Zusammenarbeit mit anderen nationalen Sensibilisierungszentren innerhalb des europäischen Netzes durch den Austausch von Informationen über empfehlenswerte Verfahren, die Teilnahme an Sitzungen und die Ausarbeitung und Verwirklichung eines europäischen, aber gegebenenfalls an die nationalen sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten angepassten Konzepts; — Bereitstellung von Fachwissen und technischer Unterstützung für den Aufbau von Sensibilisierungszentren (Betreuung neuer durch erfahrenere Zentren). Im Interesse der guten Zusammenarbeit und hohen Wirksamkeit wird zur logistischen und strukturellen Unterstützung der Zentren in den einzelnen Mitgliedstaaten das Koordinierungszentrum finanziert, das für die europaweite Wahrnehmung, eine wirksame Kommunikation und den Erfahrungsaustausch sorgt, so dass fortdauernd Lehren aus den Ergebnissen dieser Maßnahmen gezogen werden können (z. B. zur Anpassung des verwendeten Aufklärungs- und Informationsmaterials). Das Koordinierungszentrum hat folgende Aufgaben: — wirksame Kommunikation und Sicherstellung, dass Informationen und empfehlenswerte Verfahren innerhalb des Netzes ausgetauscht werden; — Weiterbildung der Mitarbeiter der Sensibilisierungszentren in Fragen der sichereren Nutzung des Internet und der neuen Online-Technologien (Ausbilderschulung); — technische Unterstützung der Bewerberländer, die Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen wollen; — Koordinierung der von den Sensibilisierungszentren zur Verfügung gestellten Fachkenntnisse und technischen Unterstützung für den Aufbau neuer Sensibilisierungszentren; — Vorschläge für Indikatoren und Erfassung, Auswertung und Austausch statistischer Daten über Sensibilisierungsmaßnahmen, damit deren Auswirkungen eingeschätzt werden können; — Bereitstellung der Infrastruktur für eine einheitliche, umfassende und grenzübergreifende Sammlung (Web-Portal) einschlägiger Informations-, Sensibilisierungs- und Forschungsressourcen mit lokalisierten Inhalten (oder gegebenenfalls nachgeordneten Web-Angeboten), was auch Nachrichtenüberblicke, Artikel und monatliche Mitteilungsblätter in mehreren Sprachen umfassen kann, sowie die Bekanntmachung der Aktivitäten des Forums „Sichereres Internet“; — Ausbau der Verbindung mit Sensibilisierungsaktivitäten außerhalb Europas; — Beteiligung am Forum „Sichereres Internet“ sowie anderen einschlägigen Veranstaltungen und Koordinierung der Beiträge bzw. Reaktionen des Sensibilisierungsnetzes. In Forschungsarbeiten soll auch vergleichend untersucht werden, wie die Bürger, insbesondere die Kinder, neue Online-Technologien nutzen. Zu weiteren Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene könnten etwa die Unterstützung spezieller, kinderfreundlicher Internetdienste oder eine Auszeichnung für die beste Sensibilisierungsmaßnahme des Jahres zählen.
Einleitung Ziel des Programms ist die Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien („Online-Technologien“), die Schulung…
1. ALLGEMEINER KONTEXT 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG (nachstehend „Programmbeschluss“) wurde das zweite…
(2003—2008) ARBEITSPLAN 2006 1. ALLGEMEINER KONTEXT 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Artikel 152 Absatz 1 EG-Vertrag sieht vor, dass bei der…
Die für die Verwaltung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003—2008) erforderlichen im Haushaltsplan veranschlagten…
1. ALLGEMEINER HINTERGRUND 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG (nachstehend „Programmbeschluss“) wurde das zweite…
I. EINLEITUNG Das Gesamtziel des Programms eContentplus ist die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.