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Einleitung Ziel des Programms ist die Förderung der sichereren Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien („Online-Technologien“), die Schulung von Nutzern, insbesondere Kindern, Eltern, Betreuern, Lehrern und Erziehern, in diesem Bereich, und die Bekämpfung illegaler Inhalte und schädlichen Verhaltens im Online-Umfeld. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sich das Programm auf die praktische Hilfe für Endnutzer, insbesondere für Kinder, Eltern, Betreuer, Lehrer und Erzieher, konzentrieren sowie die Bildung vielseitiger Partnerschaften unter den Akteuren anregen. Das Gesamtziel des Programms besteht darin, die sicherere Nutzung von „Online-Technologien“, insbesondere durch Kinder zu fördern, die Schaffung eines sicheren Online-Umfelds voranzutreiben, die Menge an illegalen Inhalten, die online verbreitet werden, zu verringern, potenziell schädliches Verhalten im Online-Umfeld (einschließlich der psychologischen Manipulation von Kindern mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs und des „Grooming“, bei dem sich ein Erwachsener mit einem Kind anfreundet, um es dann sexuell zu missbrauchen, der Schikanierung oder Belästigung über das Internet sowie von Internetseiten, die physische und/oder psychische Aggressionen zeigen) zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass die im Online-Umfeld bestehenden Risiken und zu treffenden Vorkehrungen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden, sowie Schulungsinstrumente auf der Grundlage bewährter Verfahren zu entwickeln. Um in Fällen, in denen Inhalte und Dienste sowohl online als auch offline zugänglich und nutzbar sind, beispielsweise bei Videospielen, ein kohärentes Herangehen an die Risiken zu gewährleisten, kann sich das Programm mit beiden Zugangs- und Nutzungsarten befassen. Die Programmdurchführung erfolgt in vier allgemeinen Aktionsbereichen: (1) Sensibilisierung der Öffentlichkeit Ziel der Tätigkeiten ist die Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und insbesondere der Kinder, Eltern, Betreuer, Lehrer und Erzieher für die Chancen und Risiken, die sich aus der Nutzung der Online-Technologien ergeben, wie auch für die Mittel und Wege eines sicheren Verhaltens im Online-Umfeld. Dabei sollen auch die Chancen und Risiken von Diensten behandelt werden, die neue Verteilungsplattformen nutzen, wie zum Beispiel von audiovisuellen Diensten, welche die Mobilfunknetze nutzen. Gegebenenfalls werden Informationspakete in mehreren Sprachen bereitgestellt. Hauptsächlich sind folgende Aktionen geplant: 1. Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Verbreitung von Informationen über eine sicherere Nutzung der Online-Technologien. Die Tätigkeiten dienen der Schärfung des öffentlichen Bewusstseins, die EU-weit zu koordinieren ist, indem eine positive Botschaft bezüglich der Chancen einer umfassenderen und intensiveren Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie übermittelt wird und zugleich geeignete Informationen über die Chancen und Risiken und den möglichen Umgang mit ihnen bereitgestellt werden. Es wird zu Maßnahmen ermuntert, durch die Kinder in die Lage versetzt werden, Online-Technologien verantwortungsbewusst zu nutzen, insbesondere durch Medienkompetenz- und Medienschulungsprogramme. Gefördert werden auch kostengünstige Mittel für die Verbreitung der Aufklärungs- und Informationsinhalte an eine große Anzahl von Nutzern, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit den Massenmedien, durch die Online-Verbreitung der von Nutzern selbst erzeugten Inhalte und durch das Bildungssystem. Die Methoden der Verbreitung und Darstellung der Botschaften werden an die verschiedenen Zielgruppen angepasst (Kinder verschiedener Altersgruppen und ihre Eltern, Betreuer, Lehrer und Erzieher). 2. Anlaufstellen, bei denen Eltern und Kinder Antworten auf ihre Fragen bezüglich eines sicheren Online-Umgangs erhalten, einschließlich von Ratschlägen über die Reaktion auf „Grooming“ und auf die Schikanierung von Kindern im Online-Umfeld („Cyber-Bullying“). Mit diesen Tätigkeiten sollen die Nutzer durch Beratung zu den einschlägigen Informationen und den für einen sicheren Online-Umgang zu treffenden Vorkehrungen in die Lage versetzt werden, sich sachkundig und verantwortungsbewusst zu entscheiden. 3. Anregung der Verbesserung effizienter und kostengünstiger Sensibilisierungsmethoden und -werkzeuge. Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der einschlägigen Sensibilisierungsmethoden und -werkzeuge, damit diese langfristig effizienter und kostengünstiger werden. 4. Gewährleistung des Austauschs bewährter Verfahren und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Die Maßnahmen sollen eine effektive grenzübergreifende Zusammenarbeit auf EU-Ebene und den Austausch bewährter Verfahren, Werkzeuge, Methoden, Erfahrungen und Informationen sicherstellen. 5. Gewährleistung des Austauschs bewährter Verfahren und der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. Die Maßnahmen sollen die Zusammenarbeit sowie den Austausch von bewährten Verfahren, Werkzeugen, Methoden Erfahrungen und Informationen auf internationaler Ebene fördern, gemeinsame Ansätze und Arbeitsmethoden vorantreiben und die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Vielfalt weltweiter Initiativen erhöhen. (2) Bekämpfung illegaler Inhalte und Bekämpfung schädlichen Online-Verhaltens Ziel der Aktivitäten sind die Verringerung der Menge an illegalen Inhalten, die online verbreitet werden, und eine angemessene Reaktion auf schädliches Online-Verhalten, mit dem Schwerpunkt auf der Online-Verbreitung von Material über Kindesmissbrauch, dem „Grooming“ und dem „Cyber-Bullying“. Hauptsächlich sind folgende Aktionen geplant: 1. Einrichtung und Bekanntmachung öffentlicher Anlaufstellen und Hotlines für die Meldung illegaler Inhalte und schädlichen Online-Verhaltens. Die Tätigkeiten sollen sicherstellen, dass diese Anlaufstellen effektiv arbeiten und öffentlich sichtbar sind, dass sie auf nationaler Ebene eng mit anderen Einrichtungen, die Maßnahmen durchführen (insbesondere mit auf Internetkriminalität spezialisierten Polizeieinheiten), verzahnt werden und dass sie auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um grenzübergreifende Probleme zu lösen und bewährte Verfahren auszutauschen. Diese Anlaufstellen stellen der Öffentlichkeit auch die notwendigen Informationen darüber zur Verfügung, wie illegale Inhalte gemeldet werden können und der Inhalt von Online-Informationsdiensten bewertet werden kann, durch die die körperliche, geistige und moralische Unversehrtheit von Kindern Schaden nehmen könnte. 2. Bekämpfung schädlichen Online-Verhaltens, insbesondere des „Groomings“ und „Cyber-Bullyings“. Ziel der Tätigkeiten ist die Bekämpfung von „Online-Grooming“ und von „Cyber-Bullying“. Die Aktionen befassen sich mit technischen, psychologischen und soziologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit diesen Problemen und fördern die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Akteuren. 3. Förderung der Anwendung technischer Lösungen für eine angemessene Reaktion auf illegale Inhalte und Bekämpfung schädlichen Online-Verhaltens und Unterrichtung der Endnutzer darüber, wie diese technologischen Verfahren angewandt werden können. Die Tätigkeiten treiben die Konzeption, Entwicklung und Anpassung und/oder die Förderung wirksamer technologischer Werkzeuge für eine angemessene Reaktion auf illegale Inhalte und die Bekämpfung schädlichen Online-Verhaltens, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und durch alle Akteure einfach genutzt werden können, voran, und sind darauf ausgerichtet zu erreichen, dass sich auch die Anbieter von Diensten um eine sichere und verantwortungsvolle Nutzung des Internetangebots bemühen, um Kinder vor illegalen und schädlichen Inhalten zu schützen. Die Akteure werden über die Verfügbarkeit dieser Technologie und über ihre korrekte Anwendung informiert. Folgende Maßnahmen könnten unter anderem in Erwägung gezogen werden: a) Einführung eines Gütezeichens für Dienstanbieter, damit Nutzer ohne Probleme feststellen können, ob sich ein bestimmter Dienstanbieter an einen Verhaltenskodex hält; b) Benutzung von Filterprogrammen, die die Übermittlung von Informationen, durch die die körperliche, geistige oder moralische Unversehrtheit von Kindern Schaden nehmen könnte, im Internet verhindern, durch Endnutzer; c) Unterstützung und Förderung von Maßnahmen zur Förderung von kindergerechtem Inhalt; d) Maßnahmen mit dem Ziel, die Wirksamkeit von Software zu prüfen, die in Zusammenarbeit mit der Internetindustrie entwickelt wurde und den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, Online-Kriminelle aufzuspüren. · 4. Förderung der Zusammenarbeit sowie des Austauschs von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Akteuren auf nationaler und europäischer Ebene. Ziel der Tätigkeiten ist die bessere Koordinierung aller vom Kampf gegen die Verbreitung illegaler Inhalte und gegen schädliches Online-Verhalten betroffenen Akteure und die Förderung der Beteiligung und Mitwirkung dieser Akteure. Insbesondere werden die Tätigkeiten den internationalen Austausch von Fachwissen und die Bündelung von Ideen zwischen Regierungen, Strafverfolgungsbehörden, Meldestellen („Hotlines“), Bank-/Finanz-/Kreditkarteninstituten, Beratungsstellen für Kindesmissbrauch, Einrichtungen der Kinderfürsorge sowie der Internetindustrie fördern. 5. Ausbau der Zusammenarbeit sowie des Informations- und Erfahrungsaustauschs bei der Bekämpfung illegaler Inhalte und schädlichen Verhaltens im Online-Umfeld auf internationaler Ebene. Ziel der Tätigkeiten sind die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Drittländern, die Vereinheitlichung des Herangehens an die Reaktion auf illegale Inhalte und schädliches Verhalten im Online-Umfeld auf internationaler Ebene und das Vorantreiben der Entwicklung eines abgestimmten Vorgehens bei verschiedenen nationalen Datenbanken, die Daten im Zusammenhang mit Kindesmissbrauch sammeln, sowie gemeinsamer Ansätze und Arbeitsmethoden. Ziel der Tätigkeiten ist insbesondere, eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden, der Polizei und den Anlaufstellen zu schaffen. Es werden Maßnahmen ergriffen, um eine gemeinsame EU-Datenbank zur Sammlung von Informationen über Kindesmissbrauch aufzubauen und für ihre Vernetzung mit Europol zu sorgen. 6. Nutzung von Domänennamenregistern, soweit diese noch nicht genutzt werden, und Vertiefung einer schon bestehenden Zusammenarbeit. Die Maßnahmen werden unter Berücksichtigung des einzelstaatlichen Rechts darauf abzielen, die bestehenden Aktionen durch die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Domänennamenregistern in den Mitgliedstaaten zu verbessern und zu positiven Beziehungen mit Registern außerhalb der Europäischen Union aufzufordern, um eine frühzeitigere Erkennung potenziell illegalen Inhalts zu ermöglichen und die lange Laufzeit von bekannten Websites zu verkürzen, die Inhalte mit sexuellem Missbrauch von Kindern anbieten. (3) Förderung eines sichereren Online-Umfelds Die Tätigkeiten sollen alle Beteiligten zusammenführen, um ein sicheres Online-Umfeld zu finden und Kinder vor schädlichen Inhalten zu schützen. Hauptsächlich sind folgende Aktionen geplant: 1. Ausbau der Zusammenarbeit sowie des Austauschs von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Akteuren. Die Tätigkeiten sollen die Zusammenarbeit verbessern, die Ansätze für die Schaffung eines sichereren Online-Umfelds für Kinder vereinheitlichen und den Austausch von bewährten Verfahren und Arbeitsmethoden ermöglichen. Die Maßnahmen sind darauf gerichtet, den Akteuren eine offene Plattform für die Diskussion von Fragen im Zusammenhang mit der Förderung eines sichereren Online-Umfelds und den Möglichkeiten des plattformübergreifenden Schutzes der Kinder vor potenziell schädlichen Inhalten zur Verfügung zu stellen. 2. Ermunterung der Akteure zur Entwicklung und Einführung geeigneter Selbst- und Ko-Regulierungssysteme. Die Maßnahmen sollen die Schaffung und Verwirklichung von Selbst- und Ko-Regulierungsinitiativen anregen und die Akteure dazu ermuntern, die Sicherheit der Kinder bei der Entwicklung neuer Technologien und Dienste zu berücksichtigen. 3. Aufforderung und Unterstützung von Anbietern, eine Kennzeichnung zu entwickeln. Ziel der Maßnahmen ist die Aufforderung und Unterstützung von Internetanbietern, als Instrument der Selbstregulierung eine Kennzeichnung „Kindersicher“ für Websites zu entwickeln. Diese Maßnahmen können u. a. die Prüfung der Frage umfassen, ob gemeinsame beschreibende Symbole oder Warnmeldungen eingeführt werden können, die die Altersstufe und/oder diejenigen Aspekte des Inhalts angeben, die zu einer bestimmten Altersempfehlung geführt haben, womit den Nutzern geholfen würde, sich potenziell schädlicher Online-Inhalte bewusster zu werden. 4. Förderung der Einbeziehung von Kindern in die Schaffung eines sichereren Online-Umfelds. Die Maßnahmen dienen der Einbeziehung von Kindern, wobei eine gleichberechtigte Teilnahme von Mädchen und Jungen gewährleistet wird, um dadurch besser zu verstehen, welche Ansichten und Erfahrungen diese hinsichtlich der Nutzung der Online-Technologien haben und wie mit Unterstützung von Fachleuten ein sichereres Online-Umfeld für Kinder gefördert werden kann. Diese Einbeziehung erfolgt regelmäßig im Rahmen des Europäischen Forums für die Rechte des Kindes, des Forums „Sichereres Internet“ und anderer Initiativen. 5. Verbesserung der Information über geeignete Werkzeuge für die Reaktion auf schädliche Online-Inhalte. Die Tätigkeiten dienen der Verbesserung der Informationen, insbesondere für Eltern, Betreuer, Lehrer und Erzieher, über die Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit von Werkzeugen, wie beispielsweise von Filtersystemen, zur Reaktion auf potentiell schädliche Online-Inhalte, um allen Nutzern regelmäßig auf einfache pädagogische Weise Informationen, Instrumente und Anwendungen zur Verfügung zu stellen, die ihnen beim Umgang mit schädlichen Inhalten ausreichend helfen. 6. Gewährleistung der Vereinbarkeit der Ansätze in der Europäischen Union und auf internationaler Ebene. Die Tätigkeiten dienen der Förderung der Zusammenarbeit sowie des Austauschs von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Akteuren auf EU- und internationaler Ebene. (4) Aufbau einer Wissensbasis Ziel der Tätigkeiten ist der Aufbau einer Wissensbasis für einen geeigneten Umgang mit derzeitigen wie auch neu entstehenden Arten der Nutzung des Online-Umfelds sowie den damit verbundenen Risiken und Folgen, damit geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit aller Nutzer getroffen werden können. Die Inhalte dieser Wissensbasis werden auch den Akteuren zugänglich gemacht und in den Mitgliedstaaten verbreitet. Hauptsächlich sind folgende Aktionen geplant: 1. Förderung eines koordinierten Ansatzes für die Untersuchungen auf den betreffenden Gebieten. Ziel der Maßnahmen ist ein abgestimmtes Vorgehen, um die auf dem Gebiet der Online-Sicherheit der Kinder tätigen Wissenschaftler und Fachleute auf EU-Ebene zusammenzuführen, der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung neue Impulse zu verleihen und einen aktuellen Überblick über die laufenden und künftigen Forschungsarbeiten zu erstellen. 2. Bereitstellung aktueller Informationen über die Nutzung der Online-Technologien durch Kinder. Die Maßnahmen dienen der Gewinnung aktueller Informationen darüber, wie Kinder die Online-Technologien nutzen und wie sie selbst, aber auch ihre Eltern, Betreuer, Lehrer und Erzieher sowohl mit den Chancen als auch mit den Risiken umgehen. Dies umfasst sowohl quantitative wie auch qualitative Aspekte. Ziel ist ferner die Verbesserung des Wissens über die Strategien der Kinder und Jugendlichen für den Umgang mit Risiken im Online-Umfeld und eine Bewertung ihrer Wirksamkeit. 3. Analyse von Statistiken und Trends aus verschiedenen Mitgliedstaaten. Die Maßnahmen dienen der Analyse von Statistiken und Trends aus verschiedenen Mitgliedstaaten, um es den Strafverfolgungsbehörden und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Doppelung laufender Arbeiten einzuschränken und die Verwendung derzeitiger und künftiger Ressourcen zu maximieren. 4. Förderung der Untersuchungen auf dem Gebiet der Online-Viktimisierung von Kindern. Die Maßnahmen dienen bei gleichzeitiger Einbeziehung eines gleichstellungsorientierten Ansatzes der Untersuchung technischer, psychologischer und soziologischer Fragestellungen im Zusammenhang mit der Viktimisierung von Kindern im Online-Umfeld, einschließlich „Cyber-Bullying“, „Grooming“, Fragen in Bezug auf Online-Material über sexuellen Kindesmissbrauch und neue Kinder gefährdende Verhaltensweisen. 5. Förderung der Untersuchung effizienter Wege zur Verbesserung der sicheren Nutzung von Online-Technologien. Die Maßnahmen umfassen die Untersuchung und Erprobung von Sensibilisierungsmethoden und -werkzeugen, erfolgreiche Ko- und Selbstregulierungssysteme, die Wirksamkeit unterschiedlicher technischer und nicht technischer Lösungen wie auch andere einschlägige Fragen. 6. Ausbau des Wissens über die Auswirkungen der Nutzung heutiger und künftiger Technologien auf Kinder. Ziel der Maßnahmen ist bei gleichzeitiger Einbeziehung eines gleichstellungsorientierten Ansatzes ein besseres Verständnis der psychologischen, verhaltensbezogenen und soziologischen Auswirkungen von Online-Technologien auf Kinder, sowie der Folgen, die sich aus der Einwirkung schädlicher Inhalte und Verhaltensweisen ergeben, sowie von „Grooming“ und „Cyber-Bullying“ über unterschiedliche Plattformen hinweg, vom Computer über Mobiltelefone bis zu Spielkonsolen und anderen neuen Technologien.
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I. EINLEITUNG Das Gesamtziel des Programms eContentplus ist die Erleichterung des Zugangs zu digitalen Inhalten sowie ihrer Nutzung und Verwertung in der…
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1. Themen und dazugehörige Variablen a) Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2006 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang II der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.