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Die Kommission sollte für die Komplementarität und Synergie mit verwandten Gemeinschaftsinitiativen und -programmen sorgen und dabei unter anderem der Arbeit anderer Stellen Rechnung tragen.
Die Kommission sollte für die Komplementarität und Synergie mit verwandten Gemeinschaftsinitiativen und -programmen sorgen.
Die Kommission sollte dafür sorgen, dass dieses Programm verwandte Initiativen und Programme der Gemeinschaft — insbesondere jene, die sich mit den Bereichen…
Bei der Durchführung des Programms sorgt die Kommission in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten für die Gesamtkohärenz und -komplementarität mit anderen…
Die Kommission sorgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten für die Kohärenz der im Rahmen dieses Beschlusses vorgesehenen Maßnahmen mit den anderen…
Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die Kohärenz und Komplementarität zwischen der Arbeit der Stiftung und sonstigen Maßnahmen auf…
Die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten sollte gefördert werden, um so für eine einheitlichere Durchführung der Inspektions- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.