Erwägungsgrund 2 32004D0660BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Juli 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu den Änderungen der Anlagen von Anhang 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2004/660/EG)
Mit Artikel 6 des Agrarabkommens ist ein Gemischter Ausschuss für Landwirtschaft eingesetzt worden, der mit der Verwaltung des Abkommens betraut ist und für…
Erwägungsgrund 3 32007D0658BESCHLUSS DES RATES vom 26. September 2007 über den Abschluss eines Zusatzabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Einbeziehung des Fürstentums Liechtenstein in das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2007/658/EG)
Für die Verwaltung des Landwirtschaftsabkommens und zur Gewährleistung seiner ordnungsgemäßen Anwendung werden durch Artikel 6 ein Gemischter Ausschuss für…
Erwägungsgrund 2 32009D0243BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. März 2009 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu dem Beschluss Nr. 1/2008 des Gemischten Ausschusses „Gemeinsamer europäischer Luftverkehrsraum“, der gemäß dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Island, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Rumänien, Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums eingesetzt wurde, zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens (2009/243/EG)
Durch Artikel 18 wird ein Gemischter Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung und ordnungsgemäße Durchführung des Übereinkommens zuständig ist.
Erwägungsgrund 3 32005D0009Gemäß Artikel 6 Absätze 4 und 7 des Agrarabkommens hat der Gemischte Ausschuss für Landwirtschaft (nachstehend „Gemischter Ausschuss“ genannt) sich am 21.…
Erwägungsgrund 4 32007D0840BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/840/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein…
Erwägungsgrund 4 32007D0827BESCHLUSS DES RATES vom 22. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Moldau über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/827/EG)
Mit dem Abkommen wird ein Gemischter Ausschuss für die Verwaltung des Abkommens eingesetzt, der sich eine Geschäftsordnung geben kann. Es sollte ein…