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Um die Fortsetzung der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft sicherzustellen, ist es unerlässlich, dass das betreffende Protokoll so rasch wie möglich genehmigt wird. Daher haben beide Vertragsparteien ein Abkommen in Form eines Briefwechsels paraphiert, das die vorläufige Anwendung des paraphierten Protokolls ab dem 18. Januar 2005 vorsieht. Das Abkommen in Form eines Briefwechsels ist vorbehaltlich seines endgültigen Abschlusses durch den Rat zu genehmigen.
Damit die Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft ihre Fangtätigkeit nicht unterbrechen müssen, ist es unerlässlich, dass das neue Protokoll möglichst bald…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass das neue partnerschaftliche Fischereiabkommen baldmöglichst angewandt wird, damit die Gemeinschaftsschiffe ihre…
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass das Partnerschaftsabkommen baldmöglichst angewandt wird, damit die Gemeinschaftsschiffe ihre Fangtätigkeiten fortsetzen…
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten der Schiffe der Gemeinschaft zu vermeiden, muss die Verlängerung baldmöglichst angewandt werden. Das Abkommen in Form…
Wie die Vertragsparteien im Rahmen eines mit dem Beschluss 2009/473/EG des Rates genehmigten Briefwechsels vereinbart haben, wird das Protokoll zu dem am 20.…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.