Erwägungsgrund 4 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Um die Kontinuität der Fangtätigkeiten der Fischereifahrzeuge der EU sicherzustellen, ist das Protokoll ab dem 16. September 2012 gemäß Artikel 15 des…
Erwägungsgrund 4 32012D0827Damit EU-Fischereifahrzeuge ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das neue Protokoll die Möglichkeit vor, das Protokoll ab dem Datum seiner…
Erwägungsgrund 4 32012D0653BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2012/653/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten fortführen können, sieht Artikel 12 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 1. Januar 2013 vor.
Erwägungsgrund 5 32011D0405BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2011/405/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 15 des neuen Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 1.…
Erwägungsgrund 5 32011D0885BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des zwischen der Europäischen Union und der Republik Guinea-Bissau vereinbarten Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien (2011/885/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 14 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 16. Juni 2011…
Erwägungsgrund 4 32006D0511BESCHLUSS DES RATES vom 11. Juli 2006 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — und die vorläufige Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau über die Fischerei vor der Küste von Guinea-Bissau für die Zeit vom 16. Juni 2006 bis zum 15. Juni 2007 (2006/511/EG)
Um eine Unterbrechung der Fangtätigkeiten der Schiffe der Gemeinschaft zu vermeiden, muss die Verlängerung baldmöglichst angewandt werden. Das Abkommen in Form…