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Die Abkommen mit Indien und Pakistan sind durch die Beschlüsse 2004/617/EG bzw. 2004/618/EG im Namen der Gemeinschaft genehmigt worden. Mit dem Beschluss 2004/619/EG wurde jeweils ein neuer Zollsatz für geschälten Reis (KN-Code 1006 20 ) und für geschliffenen Reis (KN-Code 1006 30 ) festgesetzt. Das Abkommen mit den Vereinigten Staaten ist durch den Beschluss 2005/476/EG genehmigt worden.
Die Abkommen mit Indien und Pakistan sind durch die Beschlüsse 2004/617/EG bzw. 2004/618/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft genehmigt worden. Mit dem…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Pakistan gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 zur Änderung der in der EG-Liste…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Indien gemäß Artikel XXVIII des GATT 1994 zur Änderung der in der EG-Liste…
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Methode zur Berechnung der auf…
Da zur Festsetzung des neuen Zollsatzes für geschälten bzw. geschliffenen Reis eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003…
Die Kommission hat Verhandlungen geführt mit den Vereinigten Staaten von Amerika, die Hauptlieferant der Erzeugnisse des HS-Codes 1006 20 (geschälter Reis) sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.