Art. 2 Abs. 1 Buchst. b 32014R0539VERORDNUNG (EU) Nr. 539/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über die Einfuhr von Reis mit Ursprung in Bangladesch und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3491/90 des Rates
bei geschältem Reis des KN-Codes 1006 20 dem gemäß Artikel 183 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 festgesetzten Zoll, vermindert um 50 % und des Weiteren…
Art. 3 Abs. 7 32010R0578Geschälter Reis des KN-Codes 1006 20 und halbgeschliffener Reis der KN-Codes 1006 30 21 bis 1006 30 48 ist vollständig geschliffenem Reis der KN-Codes 1006 30…
Anhang 1 32006R0683VERORDNUNG (EG) Nr. 683/2006 DES RATES vom 27. Februar 2006 zur Umsetzung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union und zur Änderung und Ergänzung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Ungeachtet der Auslegungsregeln für die Kombinierte Nomenklatur gilt die Bezeichnung der Waren nur als Hinweis, wobei für die in diesem Anhang aufgeführten…
Erwägungsgrund 5 32004D0619Damit in der EG-Liste CXL bestimmte Zugeständnisse für geschälten bzw. geschliffenen Reis geändert werden können, sollte für diese beiden Reissorten jeweils ein…
Art. 17 Abs. 1 32008R0514(1) Höchstmengen, für die gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d keine Lizenz oder Bescheinigung erforderlich ist. Diese Beschränkungen gelten nicht für Einfuhren…