Erwägungsgrund 3 32005D0954
Mit einer Resolution vom 30. Januar 2004 hat sich der Gouverneursrat der EBWE für die nötige Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Bank ausgesprochen, damit diese künftig auch Projekte in der Mongolei finanzieren kann. Alle Gouverneure der Bank haben für die Änderung gestimmt, darunter auch der Gouverneur, der die Europäische Gemeinschaft vertritt.