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Mit einer Resolution vom 30. Januar 2004 hat sich der Gouverneursrat der EBWE für die nötige Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Bank ausgesprochen, damit diese künftig auch Projekte in der Mongolei finanzieren kann. Alle Gouverneure der Bank haben für die Änderung gestimmt, darunter auch der Gouverneur, der die Europäische Gemeinschaft vertritt.
Die zur Ermöglichung von Finanzierungen der EBWE in der Mongolei erforderliche Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Bank wird im Namen der…
Der die Europäische Gemeinschaft vertretende Gouverneur der EBWE wird der Bank eine Erklärung über die Annahme dieser Änderung übermitteln.
Auf Antrag des mongolischen Premierministers hat sich das Direktorium der EBWE einstimmig dafür ausgesprochen, die Mongolei in den Kreis der Einsatzländer der…
Die Mongolei ist zwar seit 2000 Mitglied der EBWE, gehört jedoch nicht zu den Ländern, in denen die Bank Finanzierungen aus eigenen Mitteln tätigen darf.
Da die Änderung den Zweck und die Aufgaben der Bank betrifft, muss sie außerdem von allen Mitgliedsländern und -institutionen der Bank, unter anderem auch von…
Das Darlehensmandat sollte einerseits an angemessene Auflagen, die mit den auf hoher Ebene getroffenen EU-Vereinbarungen über politische und makroökonomische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.