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Mit den Resolutionen Nrn. 137 und 138 vom 30. September 2011 stimmte der Gouverneursrat der EBWE für die erforderlichen Änderungen des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE (im Folgenden „Übereinkommen“), die es der Bank ermöglichen, ihren geografischen Tätigkeitsbereich auf den südlichen und östlichen Mittelmeerraum auszudehnen, wobei sie zugleich den Ländern in ihrem bisherigen Tätigkeitsbereich verpflichtet bleibt. Alle EU-Gouverneure der EBWE, darunter auch der die Union vertretende Gouverneur, haben für diese Änderungen gestimmt.
Mit einer Resolution vom 30. Januar 2004 hat sich der Gouverneursrat der EBWE für die nötige Änderung des Übereinkommens zur Errichtung der Bank ausgesprochen,…
Seit ihrer Gründung im Jahre 1991 hat die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) die mittel- und osteuropäischen Länder bei ihrem Übergang zu…
Nach den Ereignissen von 2011 im südlichen und östlichen Mittelmeerraum legten die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und…
Die Änderungen der Artikel 1 und 18 des Übereinkommens, mit denen der geografische Tätigkeitsbereich der EBWE ausgedehnt wird, werden im Namen der Union…
In seiner Resolution Nr. 134 vom 21. Mai 2011 hob der Gouverneursrat der EBWE hervor, dass die geplante Erweiterung des Mandats der EBWE verwirklicht werden…
Die Vertreter der Union in den Leitungsgremien der EBWE sollten alles tun, um die Bank zu ermutigen, dass sie ihre Geschäftstätigkeit aufmerksam überwacht, vor…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.