Erwägungsgrund 1 32006D1000
Der Beschluss 2001/200/GASP des Rates und der Beschluss 2003/543/GASP des Rates haben zur Bekämpfung der unkontrollierten Anhäufung und Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen, die eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstellen und, unter anderem in Lateinamerika und in der Karibik, die Aussichten auf eine dauerhafte Entwicklung verringern, durch das der Abteilung der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (DDA) unterstehende Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UN-LiREC) mit Sitz in Lima beigetragen.