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Halbzeitüberprüfung Spätestens 2010 wird eine umfassende Halbzeitüberprüfung der EIB-Finanzierungen in Drittländern durchgeführt werden. Diese Überprüfung, die sich in jeder Hinsicht auf eine dem Rat zu übermittelnde unabhängige externe Bewertung stützt, bildet die Grundlage für einen Beschluss der Mitgliedstaaten, ob und in welchem Umfang in einer zweiten Phase ein fakultatives Mandat zur Aufstockung etwaiger Darlehenstätigkeiten im Zeitraum nach 2010 erteilt werden soll, ob weitere Änderungen an dem Mandat vorzunehmen sind und wie ein größtmöglicher zusätzlicher Nutzen und eine größtmögliche Effizienz der EIB-Transaktionen sichergestellt werden kann. Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 30. Juni 2010 diese Halbzeitüberprüfung vorlegen, die dann gegebenenfalls als Grundlage für einen Vorschlag zur Änderung des Mandats dient. Der Rat wird gegebenenfalls nach Anhörung des Europäischen Parlaments entscheiden. Rahmenbedingungen für die Bewertung Die Bewertung umfasst Folgendes: a) eine Bewertung der Finanzierungstätigkeit der EIB in Drittländern. Teile der Bewertung werden in Zusammenarbeit mit den Bewertungsabteilungen der EIB und der Kommission durchgeführt.; b) eine Bewertung der weiter reichenden Auswirkungen der Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern auf die Interaktion mit anderen IFI und anderen Finanzquellen. Die Bewertung wird von einem Lenkungsausschuss überwacht und betreut, dem verschiedene vom Rat der Gouverneure der EIB ernannte „Weise“ sowie jeweils ein Vertreter der EIB und der Kommission angehören. Ein „Weiser“ führt den Vorsitz im Lenkungsausschuss. Der Ausschuss tritt spätestens im ersten Halbjahr 2008 zusammen. Der Lenkungsausschuss wird von den Bewertungsabteilungen der EIB und der Kommission sowie durch externe Sachverständige unterstützt. Letztere werden mit Hilfe eines Ausschreibungsverfahrens der Kommission ausgewählt. Der Lenkungsausschuss wird zu den Modalitäten und Kriterien für die Auswahl der externen Sachverständigen gehört. Die Kosten für die externen Sachverständigen werden dann von der Kommission übernommen und aus der Haushaltslinie für die Ausstattung des Garantiefonds gedeckt. Der vom Lenkungsausschuss vorgelegte abschließende Bewertungsbericht enthält klare Schlussfolgerungen, die sich auf die zusammengetragenen Informationen stützen und so die Grundlage für den entsprechend der Halbzeitüberprüfung gefassten Beschluss bilden, ob die optionelle Tranche für die verbleibende Laufzeit des Mandats bereitgestellt wird und wie die regionale Aufteilung etwaiger zusätzlicher Finanzierungen erfolgt. Umfang der Bewertung Die Bewertung erstreckt sich auf die vorherigen Mandate (2000—2006) sowie auf die ersten Jahre des neuen Mandats (2007—2013) bis Ende 2009. Gegenstand der Bewertung sind das Volumen der Projektfinanzierungen und die Auszahlungen je Land sowie die technische Unterstützung und Risikokapitaloperationen. Unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Projekt-, Sektor- und Landesebene sowie auf regionaler Ebene werden sich die Schlussfolgerungen der Bewertung auf folgende Elemente stützen: a) ausführliche Bewertung der Relevanz und der Leistungsmerkmale (Wirksamkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit) der EIB-Transaktionen gemessen an ihren speziellen regionalen Zielen, wie sie ursprünglich im Rahmen der einschlägigen EU-Außenpolitik festgelegt wurden, sowie ihres zusätzlichen Nutzens (in Zusammenarbeit mit der Bewertungsabteilung der EIB und den Kommissionsdienststellen durchzuführen); b) Bewertung der Übereinstimmung mit den einschlägigen außenpolitischen Zielsetzungen und Strategien der EU und des Ergänzungscharakters und des zusätzlichen Nutzens der EIB-Transaktionen in den ersten Jahren der Laufzeit des Mandats (2007—2013) gemessen an den speziellen regionalen Zielen dieses Mandats und den entsprechenden, von der EIB vorzugebenden Leistungsindikatoren (in Zusammenarbeit mit der Bewertungsabteilung der EIB und den Kommissionsdienststellen durchzuführen). Bei diesen Bewertungen wird der zusätzliche Nutzen der EIB-Transaktionen anhand von drei Kriterien gemessen: Unterstützung der Ziele der EU-Politik, Qualität der Projekt selbst und mögliche alternative Finanzierungsformen. a) Analyse des Finanzbedarfs der Empfänger und ihrer Aufnahmekapazität sowie der Verfügbarkeit anderer privater oder öffentlicher Finanzquellen für die einschlägigen Investitionen; b) Bewertung der Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission und der Kohärenz ihrer Maßnahmen; c) Bewertung der Zusammenarbeit und der Synergien zwischen der EIB und internationalen und bilateralen Finanzinstitutionen und -agenturen.
Dieser Beschluss wird im Rahmen der im Dezember 2006 vorgesehenen umfassenden Bewertung des allgemeinen Darlehensmandats der EIB für Vorhaben außerhalb der…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis 30. Juni 2010 auf der Grundlage einer externen Bewertung, die nach den Modalitäten in Anhang II…
Die EIB-Darlehen in den betreffenden Drittländern sollten — im Einklang mit den üblichen Kriterien und Verfahren der EIB, wozu auch geeignete Kontrollmaßnahmen…
Die durch diesen Beschluss gewährte Gemeinschaftsgarantie sollte EIB-Finanzierungen abdecken, die während des Zeitraums vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Dezember…
Die EIB übermittelt dem IF-Ausschuss Informationen über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der IF. Im Einklang mit Artikel 6b des Anhangs II des…
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die im Rahmen dieses Beschlusses durchgeführten EIB-Finanzierungen. Der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.