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In den Heranführungsländern sollten die EIB-Finanzierungen die Prioritäten der Beitrittspartnerschaften und der Europäischen Partnerschaften, der Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und der Verhandlungen mit der EU widerspiegeln. In den westlichen Balkanländern sollte weiterhin der Schwerpunkt der EU-Maßnahmen allmählich von der Unterstützung des Wiederaufbaus auf die Heranführungshilfe verlagert werden. In diesem Zusammenhang sollte durch die EIB-Tätigkeit — in Zusammenarbeit mit anderen in der jeweiligen Region tätigen internationalen Finanzinstitutionen (nachstehend „IFI“ genannt) — gegebenenfalls zusätzlich auch die Förderung des Aufbaus von Institutionen angestrebt werden. Im Zeitraum 2007—2013 sollten Finanzierungen zugunsten von Bewerberländern (Kroatien, Türkei und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) verstärkt im Rahmen der EIB-Heranführungsfazilität vorgenommen werden, die nach und nach auf die potenziellen Bewerberländer im westlichen Balkanraum ausgedehnt werden sollte, entsprechend der Fortschritte dieser Länder im Beitrittsprozess.
Die EIB-Finanzierungen zugunsten von Ländern in Asien und Lateinamerika werden schrittweise an der EU-Strategie für die Zusammenarbeit mit diesen Regionen…
Seit der Annahme des Beschlusses 97/256/EG sind Bosnien und Herzegowina und die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien zwar in die mittel- und…
Die EIB-Finanzierungen sollten sich im Einklang mit der EU-Außenpolitik befinden und diese unterstützen, und zwar auch im Hinblick auf spezifische regionale…
Unter diesen Umständen sollte die EIB gewährleisten, dass mit ihren garantierten Darlehen innerhalb des mittel- und osteuropäischen Mandats insbesondere…
In der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) sind die Ziele und wichtigsten Grundsätze der…
In den Ländern, in denen das ENPI zur Anwendung kommt, sollte die EIB ihre Tätigkeit zugunsten des Mittelmeerraums fortsetzen und konsolidieren, wobei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.