Erwägungsgrund 19 32011D1080
Um KMU wirksam zu erreichen, sollte die EIB mit lokalen Finanzintermediären in den förderfähigen Ländern zusammenarbeiten, insbesondere um zu gewährleisten, dass ein Teil der finanziellen Vorteile an deren Kunden weitergegeben wird und einen Mehrwert im Vergleich zu anderen Finanzierungsquellen bietet. Gegebenenfalls sollte die EIB im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarungen mit diesen Intermediären verlangen, dass die Projekte ihrer Kunden anhand vereinbarter Kriterien im Einklang mit den Entwicklungszielen der Union geprüft werden, damit sie einen zusätzlichen Nutzen bringen. Die Tätigkeiten der Finanzintermediäre zur Unterstützung von KMU sollten uneingeschränkt transparent sein, und der EIB sollte regelmäßig darüber Bericht erstattet werden.