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Die meisten dieser Transaktionen wurden auf Ersuchen des Rates durchgeführt und durch eine Haushaltsgarantie der Gemeinschaft abgesichert, die von der Kommission verwaltet wurde. Zuletzt wurde die Gemeinschaftsgarantie durch den Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen für Vorhaben außerhalb der Gemeinschaft (Mittel- und Osteuropa, Mittelmeerländer, Lateinamerika und Asien sowie Republik Südafrika) sowie durch die Beschlüsse 2001/777/EG und 2005/48/EG über die regionale Darlehenstätigkeit für den Zeitraum 2000—2007 gewährt.
Der Beschluss 2000/24/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über eine Garantieleistung der Gemeinschaft für etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus…
Die durch diesen Beschluss gewährte Gemeinschaftsgarantie sollte EIB-Finanzierungen abdecken, die während des Zeitraums vom 1. Februar 2007 bis zum 31. Dezember…
Die finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2000 bis 2006, die Teil der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament,…
Der Rat hat am 2. Dezember 1996 Schlussfolgerungen zu neuen Garantieregelungen für EIB-Darlehen an Drittländer zugestimmt; danach wird das Konzept der…
Der „Garantiefonds der Gemeinschaft für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen“ (nachstehend „der Garantiefonds“ genannt), der mit der Verordnung…
Zur Unterstützung der EU-Außenpolitik ohne Beeinträchtigung der Bonität der EIB sollte der EIB eine Haushaltsgarantie der Gemeinschaft für Transaktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.