Erwägungsgrund 2 32006D0114
Mit dem Beschluss 2005/139/EG wurde die Geltungsdauer der in Beschluss 2002/148/EG aufgeführten Maßnahmen, die mit dem Beschluss 2003/112/EG bis zum 20. Februar 2004 und mit dem Beschluss 2004/157/EG bis zum 20. Februar 2005 verlängert wurde, bis zum 20. Februar 2006 verlängert.