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In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist vorgesehen, dass strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 erlassen werden.
„neuer Programmplanungszeitraum“: der Programmplanungszeitraum gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005, der am 1. Januar 2007 beginnt;
Mit dem Beschluss 2006/144/EG hat der Rat die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum…
Die Übergangs- und Durchführungsbestimmungen zu dem am 1. Januar 2007 beginnenden Programmplanungszeitraum für die Entwicklung des ländlichen Raums sollten nach…
Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 gilt für den neuen Programmplanungszeitraum, während die Förderung…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen…
Da die Haushaltsbehörde im Einklang mit Nummer 48 der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.