Erwägungsgrund 3 32006D0212
Das Mandat der bisherigen externen Rechnungsprüfer der ÖNB kann nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2005 nicht mehr verlängert werden. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2006 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.