Erwägungsgrund 3 32008D0877BESCHLUSS 2008/877/GASP DES RATES vom 24. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rechtsstellung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0306BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Ausfuhrabgaben (2008/306/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32008D0868BESCHLUSS 2008/868/GASP DES RATES vom 13. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über die Beteiligung der Russischen Föderation an der militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (Operation EUFOR Tchad/RCA)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32006D1012BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2006/1012/EG)
Das vorgeschlagene Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0356BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind (2005/356/EG)
Das Abkommen sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden.
Erwägungsgrund 6 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —