Erwägungsgrund 3 32006D0313BESCHLUSS DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung (2006/313/GASP)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32024D1361BESCHLUSS (EU) 2024/1361 DES RATES vom 22. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Arabischen Republik Ägypten gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse für alle in der EU-Liste CLXXV aufgeführten Zollkontingente infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0877BESCHLUSS 2008/877/GASP DES RATES vom 24. Oktober 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rechtsstellung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 9 32024D1647BESCHLUSS (EU) 2024/1647 DES RATES vom 30. Mai 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32014D0318BESCHLUSS DES RATES vom 17. Februar 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe im Namen der Europäischen Union (2014/318/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0230BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den Abschluss des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits, mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/230/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —