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Kapitel 1 Kapitel 2 Kapitel 3 0401 bis 0402 ex 0403 — Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten oder Kakao 0404 bis 0410 0504 0511 Kapitel 6 0701 bis 0709 ex 0710 — Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren ex 0711 — Gemüse, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 0711 90 30 , vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 0712 bis 0714 Kapitel 8 ex Kapitel 9 — Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate der Position 0903 Kapitel 10 Kapitel 11 Kapitel 12 ex 1302 — Pektin 1501 bis 1514 ex 1515 — Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl und seine Fraktionen) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert ex 1516 — Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) ex 1517 und ex 1518 — Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette ex 1522 — Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, ausgenommen Degras Kapitel 16 1701 ex 1702 — Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert, ausgenommen der Unterpositionen 1702 11 00 , 1702 30 51 , 1702 30 59 , 1702 50 00 und 1702 90 10 1703 1801 und 1802 ex 1902 — Teigwaren, gefüllt, mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse oder Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art, enthaltend ex 2001 — Gurken und Cornichons, Speisezwiebeln, Mango-Chutney, Früchte der Gattung „Capsicum“, mit brennendem Geschmack, Pilze und Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht 2002 und 2003 ex 2004 — Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 , ausgenommen Kartoffeln, in Form von Mehl oder Grieß, und Zuckermais, in Form von Flocken ex 2005 — Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006 , ausgenommen Erzeugnisse aus Kartoffeln und Zuckermais 2006 und 2007 ex 2008 — Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Erdnussbutter, Palmherzen, Mais, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, Weinblätter, Hopfensprossen und ähnliche genießbare Pflanzenteile 2009 ex 2106 — Zucker, mit Zusatz von Aroma- und Farbstoffen, Sirupe und Melassen 2204 2206 ex 2207 — Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt, gewonnen aus den dort aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen ex 2208 — Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, gewonnen aus den dort aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen 2209 Kapitel 23 2401 4501 5301 und 5302
Nicht alle in der Liste aufgeführten Waren fallen unter dieses Abkommen. Es ist daher erforderlich, die anderen Teile dieses Abkommens zu konsultieren.…
Für die in diesem Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens weiter die…
Für die in diesem Anhang aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse gelten ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Abkommens weiter die…
Nicht alle in der Liste aufgeführten Waren fallen unter das Abkommen. Es ist daher erforderlich, die anderen Teile des Abkommens zu konsultieren. HS-Position…
Zollfreie Zollkontingente für Einfuhren landwirtschaftlicher Verarbeitungserzeugnisse aus der Türkei in die EU Laufende Nummer KN-Code Warenbezeichnung…
Nicht alle in der Liste aufgeführten Waren fallen unter dieses Abkommen. Es ist daher erforderlich, die anderen Teile dieses Abkommens zu konsultieren.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.