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Druckanweisungen 1. Jede Bescheinigung hat das Format 210 × 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies, geleimtes Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von mindestens 25 g zu verwenden. Dieses ist mit einem grünen guillochierten Überdruck zu versehen, auf dem jede mechanisch oder chemisch vorgenommene Fälschung sichtbar wird. 2. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Libanon können sich den Druck der Bescheinigungen vorbehalten oder ihn Druckereien überlassen, die sie hierzu ermächtigt haben. Im letzteren Fall muss in jeder Bescheinigung auf diese Ermächtigung hingewiesen werden. Jede Bescheinigung muss den Namen und die Anschrift oder ein Kennzeichen enthalten, anhand dessen die Druckerei identifiziert werden kann. Sie trägt ferner zur Kennzeichnung eine Seriennummer, die auch eingedruckt sein kann. Text von Bild WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 Nr. A 000.000 Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 1. Ausführer/Exporteur (Name, vollständige Anschrift, Staat) 2. Bescheinigung für den Präferenzverkehrzwischen … und … (Angabe der betreffenden Staaten, Staatengruppen oder Gebiete) 3. Empfänger (Name, vollständige Anschrift, Staat) (Ausfüllung freigestellt) 4. Staat, Staatengruppe oder Gebiet, als dessen bzw. deren Ursprungswaren die Waren gelten 5. Bestimmungsstaat, -staatengruppe oder -gebiet 6. Angaben über die Beförderung (Ausfüllung freigestellt) 7. Bemerkungen 8. Laufende Nr.; Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke (1); Warenbezeichnung 9. Rohgewicht (kg) oder andere Maße (l, m3 usw.) 10. Rechnungen (Ausfüllung freigestellt) 11. SICHTVERMERK DER ZOLLBEHÖRDE Die Richtigkeit der Erklärung wird bescheinigt. Ausfuhrpapier (2) Art/Muster … Nr. … vom … Zollbehörde … Ausstellender/s Staat/Gebiet … … Ort …, Datum … … (Unterschrift) Stempel 12. ERKLÄRUNG DES AUSFÜHRERS/ EXPORTEURS Der Unterzeichner erklärt, dass die vorgenannten Waren die Voraussetzungen erfüllen, um diese Bescheinigung zu erlangen. Ort …, Datum … … (Unterschrift) (1) Bei unverpackten Waren ist die Anzahl der Gegenstände oder „lose geschüttet“ anzugeben. (2) Nur ausfüllen, wenn nach den internen Rechtsvorschriften des Ausfuhrstaates oder -gebietes erforderlich. Text von Bild 13. ERSUCHEN UM NACHPRÜFUNG, zu übersenden an: Es wird um Überprüfung dieser Bescheinigung auf ihre Echtheit und Richtigkeit ersucht. Ort …, Datum … … (Unterschrift) Stempel 14. ERGEBNIS DER NACHPRÜFUNG Die Nachprüfung hat ergeben, dass diese Bescheinigung (1) von der auf ihr angegebenen Zollbehörde ausgestellt worden ist und dass die darin enthaltenen Angaben zutreffen nicht den Erfordernissen für ihre Echtheit und für die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben entspricht (siehe beigefügte Bemerkungen) Ort …, Datum … … (Unterschrift) Stempel (1) Zutreffendes Feld ankreuzen. ANMERKUNGEN 1. Die Warenverkehrsbescheinigung darf weder Radierungen noch Übermalungen aufweisen. Etwaige Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümlichen Eintragungen gestrichen und gegebenenfalls die beabsichtigten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede so vorgenommene Änderung muss von demjeningen, der die Bescheinigung ausgefüllt hat, gebilligt und von der Zollbehörde des ausstellenden Staates oder Gebietes bestätigt werden. 2. Zwischen den in der Warenverkehrsbescheinigung angeführten Warenposten dürfen keine Zwischenräume bestehen, jeder Warenposten muss mit einer laufenden Nummer versehen sein. Unmittelbar unter dem letzten Warenposten ist ein waagerechter Schlussstrich zu ziehen. Leerfelder sind durch Streichungen unbrauchbar zu machen. 3. Die Waren sind nach dem Handelsbrauch so genau zu bezeichnen, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich ist. Text von Bild ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 Nr. A 000.000 Vor dem Ausfüllen Anmerkungen auf der Rückseite beachten 1. Ausführer/Exporteur (Name, vollständige Anschrift, Staat) 2. Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Präferenzverkehrzwischen … und … (Angabe der betreffenden Staaten, Staatengruppen oder Gebiete) 3. Empfänger (Name, vollständige Anschrift, Staat) (Ausfüllung freigestellt) 4. Staat, Staatengruppe oder Gebiet, als dessen bzw. deren Ursprungswaren die Waren gelten 5. Bestimmungsstaat, -staatengruppe oder -gebiet 6. Angaben über die Beförderung (Ausfüllung freigestellt) 7. Bemerkungen 8. Laufende Nr.; Zeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke (1); Warenbezeichnung 9. Rohgewicht (kg) oder andere Maße (l, m3 usw.) 10. Rechnungen (Ausfüllung freigestellt) (1) Bei unverpackten Waren ist die Anzahl der Gegenstände oder „lose geschüttet“ anzugeben. Text von Bild ERKLÄRUNG DES AUFSFÜHRERS/EXPORTEURS Der Unterzeichner, Ausführer/Exporteur der auf der Vorderseite beschriebenen Waren, ERKLÄRT, dass diese Waren die Voraussetzungen erfüllen, um die beigefügte Bescheingung zu erlangen; BESCHREIBT den Sachverhalt, aufgrund dessen diese Waren die vorgenannten Bedingungen erfüllen, wie folgt: … … … … LEGT folgende Nachweise VOR (1): … … … … VERPFLICHTET SICH, auf Verlangen der zuständigen Behörden alle zusätzlichen Nachweise zu erbringen, die für die Ausstellung der beigefügten Bescheinigung erforderlich sind, und gegebenenfalls jede Kontrolle seiner Buchführung und der Herstellungsbedingungen für die oben genannten Waren durch die genannten Behörden zu dulden; BEANTRAGT die Ausstellung der beigefügten Bescheinigung für diese Waren. … (Ort und Datum) … (Unterschrift) (1) Zum Beispiel Einfuhrpapiere, Warenverkehrsbescheinigungen, Rechnungen, Erklärungen des Herstellers usw. über die verwendeten Erzeugnisse oder die in unverändertem Zustand wieder ausgeführten Waren.
Über erteilte Ausnahmegenehmigungen oder angeordnete Auflagen stellt die entscheidende Verwaltungsbehörde eine Bescheinigung aus, sofern die Ausnahme oder…
Druckanweisungen 1. Das Formblatt hat das Format 210 × 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies,…
1. Das Formblatt hat das Format 210 x 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies, geleimtes…
Druckanweisungen 1. Das Formblatt hat das Format 210 × 297 mm, wobei die Länge höchstens 5 mm weniger und 8 mm mehr betragen darf. Es ist weißes, holzfreies,…
MUSTER DER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DES ANTRAGS AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 Druckanweisungen 1. Das Formblatt hat das…
Text von Bild 1 Exemplar für den Inhaber 1 Einfuhrgenehmigung der Europäischen Gemeinschaft 1. Inhaber (Name, vollständige Anschrift, Land und MwSt.-Nr.) 2.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.