Art. 3 32006D0363Der Regelungsentwurf wird nicht in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen.
Erwägungsgrund 3 32007D0160BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Standpunkt der Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck (Text von Bedeutung für den EWR) (2007/160/EG)
Da der Entwurf der UN/ECE-Regelung Nachrüstteile betrifft, sollte er nicht in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert…
Erwägungsgrund 3 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Dieser Regelungsentwurf sollte in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen werden —
Art. 3 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Regelungsentwurf wird in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen.
Erwägungsgrund 3 32006D0444BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 über den Beitritt der Gemeinschaft zu Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung mechanischer Verbindungsteile von Fahrzeugkombinationen (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/444/EG)
Angesichts der danach vorgenommen Änderungen sollte die Regelung Nr. 55 in das Gemeinschaftssystem für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen eingegliedert…
Erwägungsgrund 3 32009D0433BESCHLUSS DES RATES vom 5. Mai 2009 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu der Regelung Nr. 61 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Nutzfahrzeuge hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrückwand (2009/433/EG)
Die Regelung Nr. 61 sollte in das Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen und somit in das geltende Gemeinschaftsrecht eingefügt werden —