Art. 1 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Regelungsentwurf in der Fassung der Dokumente TRANS/WP.29/2005/31 und TRANS/WP.29/2005/31/Add.1 wird genehmigt.
Art. 2 32006D0363Die Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, wird dem Regelungsentwurf bei der Abstimmung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses, die anlässlich einer…
Art. 2 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Die Gemeinschaft, vertreten durch die Kommission, wird dem Regelungsentwurf bei der Abstimmung in der Sitzung des Verwaltungsausschusses, die anlässlich einer…
Art. 3 32006D0364BESCHLUSS DES RATES vom 15. Mai 2006 über den Standpunkt der Europäischen Gemeinschaft zum Entwurf einer Regelung der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa betreffend die Genehmigung von adaptiven Frontbeleuchtungssystemen (AFS) für Kraftfahrzeuge (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/364/EG)
Der Regelungsentwurf wird in das gemeinschaftliche Typgenehmigungssystem für Kraftfahrzeuge aufgenommen.
Art. 1 Nr. 2 32006D0443BESCHLUSS DES RATES vom 13. März 2006 zur Änderung der Beschlüsse 2001/507/EG und 2001/509/EG im Hinblick auf die obligatorische Anwendung der Regelungen Nr. 109 und 108 der UN/ECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) über runderneuerte Reifen (2006/443/EG)
Der Text der dem Beschluss 2001/507/EG beigefügten UN/ECE‐Regelung Nr. 109 erhält die Fassung des Textes in Anhang I zu diesem Beschluss.