Art. 2 32006D0333BESCHLUSS DES RATES vom 20. März 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/333/EG)
Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen in Form eines Briefwechsels nach dem in Artikel 3 Absatz 2 dieses Beschlusses…
Art. 2 32005D0959BESCHLUSS DES RATES vom 21. Dezember 2005 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Länderlisten der Verpflichtungen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2005/959/EG)
Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen in Form eines Briefwechsels gemäß dem in Artikel 3 dieses Beschlusses genannten…
Art. 2 32006D0106BESCHLUSS DES RATES vom 30. Januar 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Australien gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/106/EG)
Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu dem Abkommen in Form eines Briefwechsels nach dem in Artikel 3 dieses Beschlusses genannten Verfahren.
Art. 1a 32006D0930Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen in Form eines Briefwechsels nach dem in Artikel 1b Absatz 2 dieses Beschlusses…
Art. 1a 32006D0963Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu diesem Abkommen in Form eines Briefwechsels nach dem in Artikel 1b Absatz 2 dieses Beschlusses…
Art. 2 32006D0324BESCHLUSS DES RATES vom 27. Februar 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand gemäß Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik im Zuge des Beitritts dieser Staaten zur Europäischen Union (2006/324/EG)
Die Kommission erlässt die Durchführungsvorschriften zu dem Abkommen in Form eines Briefwechsels nach dem in Artikel 3 Absatz 2 oder, bei Zollkontingenten der…